Gebühren und Leistungen

Ausstellung einer EINLADUNG für ein Visum zur Ein- und Ausreise in die Russische Föderation

Das Kaliningrader Büro deutscher Unternehmer ist berechtigt, zusammen mit russischen Behörden Einladungen für ausländische Staatsbürger auszusprechen.

Die Einladung ist die Voraussetzung zur Beantragung eines Visums in die Russische Föderation. Das Visum wird dann von den konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland oder in einem von Ihnen gewählten Land ausgestellt.

Das auf Grund der Einladung der KBDU ausgestellte Visum gilt für die gesamte Russische Föderation mit Ausnahme bestimmter Gebiete, für die Sondergenehmigungen erforderlich sind. Z.B. benötigt man für den Besuch der Stadt Baltijsk (ehemals Pillau) im Kaliningrader Gebiet eine Sondergenehmigung. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise über die Bestimmungen der Russischen Regierung. Das Visum ist für andere Staaten der GUS nicht gültig.

Bitte beachten Sie, dass das Visum innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise in die Russische Föderation polizeilich registriert werden muss!

Formalitäten

Um eine Einladung für ein Visum zur Einreise in die Russische Föderation über das Kaliningrader Büro deutscher Unternehmer zu beantragen, sind folgende Formalitäten einzuhalten:

  1. Schriftlicher Antrag, elektronisch oder per Fax, an das

    KALININGRADER BÜRO DEUTSCHER UNTERNEHMER
    Tel.: 007 4012 / 21 23 47, 95 01 87
    Fax: 007 4012 / 95 42 36
    E-Mail:

    mit folgenden Angaben:

    • Name
    • Zeitraum für die Gültigkeit des Visums
    • Aufzählung der Städte Russlands, die Sie zu bereisen beabsichtigen
    • Arbeitsstelle des Antragstellers, Funktion, Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Arbeitsstelle
    • Benennung des Konsulates der RF in Deutschland oder in einem anderen Land, bei dem das Visum von Ihnen beantragt werden soll. (Das zuständige Konsulat richtet sich nach Ihrem Wohnort. Unter http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/visa.htm können Sie erfahren, welches Konsulat für Sie zuständig ist.)

    Bitte fügen Sie dem Antrag die Kopie (nur Fotoseite) des gültigen Reisepasses per Fax oder E-Mail bei. Beachten Sie bitte, dass der Reisepass mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein muss.
     
  2. Direkt nach Ihrer Beantragung der Einladung wird Ihnen durch das Kaliningrader Büro deutscher Unternehmer eine Rechnung zugesandt. Tarife siehe unten.
     
  3. Sobald Ihre Überweisung auf das Konto des KBDU eingegangen ist, wird Ihr Antrag bearbeitet.
    Die Bearbeitungsdauer ab dem Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung bis zum Versand der Einladung beträgt ca. 3 Tage. Die Einladung für ein Geschäftsvisum wird Ihnen im Original per Post zugestellt, eine touristische Einladung kann Ihnen per Fax übermittelt werden.
     
  4. Das Visum beantragen Sie selbst bei der von Ihnen gewünschten Botschaft bzw. Konsulat der Russischen Föderation auf Grundlage der Einladung und entrichten die von der Botschaft/dem Konsulat erhobenen Visumgebühren.

Punkte 1-4 gelten nicht für die Ausstellung von Arbeitsvisa. Zum Verfahren bei dieser Art von Visa siehe unten.

Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem zuständigen Konsulat über weitere benötigten Dokumente (z.B. AIDS-Test), die von der Russischen Föderation zur Erteilung eines Visums gefordert werden.

Wir bearbeiten Ihren Antrag gewissenhaft und nach bestem Wissen. Wir können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass das Visum genau den gewünschten Reisedaten entsprechend erteilt wird. Insbesondere hafteten wir nicht für:

  • hoheitliche Entscheidungen des OVIR (Visa- und Registrierungssamt, gehört zu dem Innenministerium der Russischen Föderation) bzw. der russischen Regierung,
  • durch Änderungen im Verwaltungsablauf bedingte Zeitverzögerungen,
  • den Verlust von Informationen während des Versands.

Mit der Übermittlung der Einladung an den Kunden ist die Leistung des Kaliningrader Büros deutscher Unternehmer abgeschlossen. Nach erbrachter Leistung ist die Rückerstattung der Servicegebühr nicht möglich.

Gebührenliste für die Ausstellung von Einladungen und weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Geschäftsbesuchen

  • Touristische Einladung: 40 €
  • Geschäftseinladungen
    für drei bis sechs Monate: 50 €
     
  • Beantragung einer Arbeiterlaubnis beim Föderalen Migrationsdienst in Moskau und anschließender Beantragung eines einjährigen Arbeitsvisums für die Russische Föderation, einschließlich Registrierung beim OVIR und Beantragung der Erlaubnis für die Firma des Arbeitgebers (russische OOO), ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen: 450 €
  • Eintragung der einladenden Firma bei der Zentralen Meldestelle OVIR: 400 €.
    Dies ist notwendig, um ein Arbeitsvisum für einen Arbeitnehmer zu beantragen, z.B. wenn Sie als Direktor der von Ihnen gegründeten Firma ein Arbeitsvisum beantragen wollen. Wenn die Firma bereits eingetragen ist, entfällt dieser Punkt.
    Im Preis inbegriffen sind Gebühren, die bei den russischen Behörden anfallen mit Ausnahme der Zahlungen, die vom Konto der einladenden Gesellschaft beglichen werden müssen. Nicht inbegriffen in diesen Preis sind Gebühren, die dem Kunden in Deutschland für die Beschaffung von Gesundheits-zeugnissen u. a. Dokumenten entstehen. Die Dauer für diesen Vorgang beträgt mindestens drei Monate. Für diesen Service ist eine ganze Reihe von Unterlagen bei verschiedenen Behörden einzureichen. Bitte informieren Sie sich schriftlich oder telefonisch bei uns, welche Dokumente wir von Ihnen benötigen.
     
  • Organisation und Begleitung von Geschäftsbesuchen
    Auf Wunsch organisieren wir Ihnen Ihre ganz persönliche Geschäftsreise in die Kaliningrader Region. Wir können Ihnen Termine mit potenziellen Geschäftspartnern vermitteln, Transport und Dolmetscher zur Verfügung stellen, das Rahmenprogramm gestalten, kurz: den ganzen Service aus einer Hand. Der Preis für dieses Angebot hängt von Ihren Wünschen ab. Bitte vereinbaren Sie mit uns den genauen Leistungsumfang.

Stand: Mai 2008

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